Globalisierung und Cyberspace - Teil zwei
von sechs
Vorgeschichte: Von der NWIKO zu WSIS
Die Idee des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft geht
zurück auf einen Vorschlag der Internationalen Fernmeldeunion
(ITU) aus dem Jahr 1998. Die ITU hatte bereits 1982 mit dem
Bericht der so genannten Maitland-Kommission ›The Missing
Link‹ auf die wachsende Kluft zwischen Nord und Süd
im Kommunikationsbereich aufmerksam gemacht. Im Unterschied
aber zur UNESCO, deren ›McBride-Kommission‹ mit
dem Bericht ›Many Voices, One World‹ (1980) zu
ähnlichen Schlussfolgerungen gelangte und die daraufhin
die Debatte über die Schaffung einer ›Neuen Weltinformations-
und Kommunikationsordnung‹ (NWIKO) in Gang brachte,
vermied die ITU, das Thema zu ideologisieren und konzentrierte
sich mehr auf die technischen und wirtschaftlichen Aspekte
der Kommunikationsentwicklung. Als der damalige amerikanische
Vizepräsident Al Gore auf einer Konferenz der ITU (Telecommunication
Development Conference) in Buenos Aires im Jahr 1995 das Thema
der ›digitalen Kluft‹ im Internet-Zeitalter zur
Sprache brachte und eine ›Globale Initiative zur Verbesserung
der Informationsinfrastruktur‹ (GII) forderte, sah die
ITU die Zeit gekommen, sich dieses Themas noch eingehender
anzunehmen.
Als man die Idee eines Weltinformationsgesellschaftsgipfels
diskutierte, wurde schnell klar, dass die Schaffung einer
globalen Informationsinfrastruktur nur ein Aspekt des Themas
ist und die anderen Aspekte einer solchen Weltkonferenz weit
über das Mandat der ITU hinausgehen würden. Daher
wurde das Projekt der UN-Generalversammlung vorgelegt, die
mit Resolution 56/183 vom 21. Dezember 2001 beschloss, zum
einen ITU-Generalsekretär Yoshiro Utsumi zu bitten, den
Vorsitz eines ›Hochrangigen Organisationsausschusses
für den Gipfel‹ (HLSOC) zu übernehmen und
zum anderen den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft
unter der Ägide der Vereinten Nationen durchzuführen.
Resolution 56/183 spezifizierte das Mandat und das Prozedere
für den Weltgipfel.
Dabei gab sie dem Gipfel
- ein sehr breites Mandat,
- konzipierte den Gipfel als einen Prozess mit vorläufig
zwei Phasen und
- lud neben den UN-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen
auch die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft ein, an
dem Prozess gleichberechtigt mitzuwirken.
Mandat – Prozess – Teilnehmer
Alle drei Vorgaben hatten, wie sich später herausstellte,
Konsequenzen, die weit über die ursprüngliche Idee
des Gipfels hinausgingen.
Was das Mandat betrifft, so wurde eines recht schnell deutlich:
Wenn das Internet alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens
durchdringt, muss sich auch der Weltgipfel mit all diesen
Bereichen beschäftigen; das heißt konkret mit der
Entwicklung von Kommunikationsinfrastruktur, der Gewährleistung
von Sicherheit und Stabilität im Cyberspace, Menschenrechten
im virtuellen Raum, dem Kampf gegen Computerkriminalität,
mit IT-Anwendungen, Software, Hardware, der Internetverwaltung,
geistigem Eigentum im Internet, der Medienvielfalt, kultureller
Identität, E-Government, E-Commerce, E-Learning, usw.
Je länger sich der Vorbereitungsprozess hinzog, desto
länger wurde die Liste der vom Gipfel zu behandelnden
Themen.
Hinsichtlich des Ablaufs wurde bereits in der ersten Vorbereitungsphase
deutlich, dass sich der Gipfel aufgrund der Vielfalt der Themen
nicht auf ein einmaliges Großereignis reduzieren lassen
würde, sondern nur als ein langfristig angelegter Prozess
Sinn ergeben würde. Seit dem Jahr 2001 haben neben den
beiden Weltgipfeln in Genf und Tunis mit insgesamt rund 30
000 Teilnehmern zehn teilweise mehrwöchige Konferenzen
des Vorbereitungsausschusses
(PrepCom), zehn regionale Ministerkonferenzen und mehr als
40 thematische Fachtagungen stattgefunden, bei denen ein kaum
noch überschaubares Mosaik von Maßnahmen für
Dutzende von Einzelaspekten vereinbart wurde.
Von besonderer Brisanz war schließlich die Auswahl
der Teilnehmer. Resolution 56/187 der Generalversammlung enthielt
eine Einladung auch an nichtstaatliche Akteure, gleichberechtigt
am WSIS-Prozess teilzunehmen, jedoch ohne spezifische Verfahrensregeln,
wie die Interaktion zwischen den drei Interessengruppen –
Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft –
organisiert werden sollte. So war zu Beginn des WSIS-Prozesses
weitgehend unklar, in welchem Ausmaß die nichtstaatlichen
Akteure Rederecht, Zugangsrecht zu Arbeitsgruppen, Verhandlungsrecht
oder gar Stimmrecht erhalten sollten. Der Gipfelprozess musste
hier Neuland betreten. Im Rahmen des Prozesses wurde dabei
schrittweise – quasi von unten – das Konzept des
Multistakeholderismus entwickelt. Dieses vergleichsweise neue
Konzept für internationale Verhandlungen unter den Bedingungen
der Globalisierung fand zunächst Eingang in die Genfer
Grundsatzerklärung und wurde später in den Tunis-Dokumenten,
insbesondere hinsichtlich des strittigen Themas Internetverwaltung,
ausgestaltet.
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Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte
Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und
ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.
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