Gipfelthemen politik-digital.de
DGVN
  HOMEPAGE
 DIGITALE SPALTUNG
Leitungen & Festplatten
Medien & Kompetenz
Inhalte & Vorbilder
 WELTWEITE TRENDS
Wissen & Besitz
Multi & Kulti
Beteiligung & Spielregeln
 VIRTUELLE SICHERHEIT
Piraten & Terroristen
Daten & Schutz
 GLOBALE GEMEINSCHAFT
UNO & Info-Gesellschaft
Gipfel & Reformen
 COMMUNITY
Forum
Kalender
Linkliste
 PARTNER
Unterstützer
Medienpartner Interaktivpartner
 ÜBER UNS
Über dieses Projekt
DGVN
politik-digital
 KONTAKT/IMPRESSUM
Suche:
Gipfelthemen-Info:
Weitere Informationen erhalten Sie im kostenlosen Newsletter von politik-digital.de:
 
Gipfel & Reformen
SERVICE-FUNKTIONEN
Artikel verschicken
Druckversion erstellen
Ihr Kommentar
Wolfgang Kleinwaechter Datume: Thursday, 24. August 2006
Von: Wolfgang Kleinwächter <wolfgang.kleinwaechter AT medienkomm.uni-halle.de>
An: wolfgang@imv.aau.dk
URL: http://imv.au.dk/~wolfgang/

Globalisierung und Cyberspace - Teil zwei von sechs

Vorgeschichte: Von der NWIKO zu WSIS

Die Idee des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft geht zurück auf einen Vorschlag der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) aus dem Jahr 1998. Die ITU hatte bereits 1982 mit dem Bericht der so genannten Maitland-Kommission ›The Missing Link‹ auf die wachsende Kluft zwischen Nord und Süd im Kommunikationsbereich aufmerksam gemacht. Im Unterschied aber zur UNESCO, deren ›McBride-Kommission‹ mit dem Bericht ›Many Voices, One World‹ (1980) zu ähnlichen Schlussfolgerungen gelangte und die daraufhin die Debatte über die Schaffung einer ›Neuen Weltinformations- und Kommunikationsordnung‹ (NWIKO) in Gang brachte, vermied die ITU, das Thema zu ideologisieren und konzentrierte sich mehr auf die technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Kommunikationsentwicklung. Als der damalige amerikanische Vizepräsident Al Gore auf einer Konferenz der ITU (Telecommunication
Development Conference) in Buenos Aires im Jahr 1995 das Thema der ›digitalen Kluft‹ im Internet-Zeitalter zur Sprache brachte und eine ›Globale Initiative zur Verbesserung der Informationsinfrastruktur‹ (GII) forderte, sah die ITU die Zeit gekommen, sich dieses Themas noch eingehender anzunehmen.

Als man die Idee eines Weltinformationsgesellschaftsgipfels diskutierte, wurde schnell klar, dass die Schaffung einer globalen Informationsinfrastruktur nur ein Aspekt des Themas ist und die anderen Aspekte einer solchen Weltkonferenz weit über das Mandat der ITU hinausgehen würden. Daher wurde das Projekt der UN-Generalversammlung vorgelegt, die mit Resolution 56/183 vom 21. Dezember 2001 beschloss, zum einen ITU-Generalsekretär Yoshiro Utsumi zu bitten, den Vorsitz eines ›Hochrangigen Organisationsausschusses für den Gipfel‹ (HLSOC) zu übernehmen und zum anderen den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft unter der Ägide der Vereinten Nationen durchzuführen.

Resolution 56/183 spezifizierte das Mandat und das Prozedere für den Weltgipfel.
Dabei gab sie dem Gipfel

- ein sehr breites Mandat,
- konzipierte den Gipfel als einen Prozess mit vorläufig zwei Phasen und
- lud neben den UN-Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen auch die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft ein, an dem Prozess gleichberechtigt mitzuwirken.

Mandat – Prozess – Teilnehmer

Alle drei Vorgaben hatten, wie sich später herausstellte, Konsequenzen, die weit über die ursprüngliche Idee des Gipfels hinausgingen.

Was das Mandat betrifft, so wurde eines recht schnell deutlich: Wenn das Internet alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdringt, muss sich auch der Weltgipfel mit all diesen Bereichen beschäftigen; das heißt konkret mit der Entwicklung von Kommunikationsinfrastruktur, der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität im Cyberspace, Menschenrechten im virtuellen Raum, dem Kampf gegen Computerkriminalität, mit IT-Anwendungen, Software, Hardware, der Internetverwaltung, geistigem Eigentum im Internet, der Medienvielfalt, kultureller Identität, E-Government, E-Commerce, E-Learning, usw. Je länger sich der Vorbereitungsprozess hinzog, desto länger wurde die Liste der vom Gipfel zu behandelnden Themen.

Hinsichtlich des Ablaufs wurde bereits in der ersten Vorbereitungsphase deutlich, dass sich der Gipfel aufgrund der Vielfalt der Themen nicht auf ein einmaliges Großereignis reduzieren lassen würde, sondern nur als ein langfristig angelegter Prozess Sinn ergeben würde. Seit dem Jahr 2001 haben neben den beiden Weltgipfeln in Genf und Tunis mit insgesamt rund 30 000 Teilnehmern zehn teilweise mehrwöchige Konferenzen des Vorbereitungsausschusses
(PrepCom), zehn regionale Ministerkonferenzen und mehr als 40 thematische Fachtagungen stattgefunden, bei denen ein kaum noch überschaubares Mosaik von Maßnahmen für Dutzende von Einzelaspekten vereinbart wurde.

Von besonderer Brisanz war schließlich die Auswahl der Teilnehmer. Resolution 56/187 der Generalversammlung enthielt eine Einladung auch an nichtstaatliche Akteure, gleichberechtigt am WSIS-Prozess teilzunehmen, jedoch ohne spezifische Verfahrensregeln, wie die Interaktion zwischen den drei Interessengruppen – Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft – organisiert werden sollte. So war zu Beginn des WSIS-Prozesses weitgehend unklar, in welchem Ausmaß die nichtstaatlichen Akteure Rederecht, Zugangsrecht zu Arbeitsgruppen, Verhandlungsrecht oder gar Stimmrecht erhalten sollten. Der Gipfelprozess musste hier Neuland betreten. Im Rahmen des Prozesses wurde dabei schrittweise – quasi von unten – das Konzept des Multistakeholderismus entwickelt. Dieses vergleichsweise neue Konzept für internationale Verhandlungen unter den Bedingungen der Globalisierung fand zunächst Eingang in die Genfer Grundsatzerklärung und wurde später in den Tunis-Dokumenten, insbesondere hinsichtlich des strittigen Themas Internetverwaltung, ausgestaltet.

Zurück zu Teil 1 >>

Erschienen bei gipfelthemen.de am 24.08.2006

Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

  • Zurück zur Rubrik "Gipfel & Reformen"
  • Zum Forum "Gipfel & Reformen"
NACH OBEN © Copyright 1998-2010 pol-di.net e.V. Alle Rechte vorbehalten.
Weiternutzung der Inhalte nur unter folgenden Bedingungen.
politik-digital Datenschutzrichtlinie.