Globalisierung und Cyberspace - Teil drei
von sechs
Phase 1: Genf 2003
Die im Dezember 2003 in Genf verabschiedete Grundsatzerklärung
wurde vom damaligen Präsidenten der gastgebenden Schweiz,
Pascal Couchepin, als »Verfassung des Informationszeitalters«
bezeichnet. In der Tat stellt die Erklärung bis zu einem
gewissen Grad den globalen politisch-rechtlichen Rahmen für
die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts dar. Das
betrifft vor allem das einvernehmliche Grundverständnis
über den Charakter einer Informationsgesellschaft. In
Absatz 1 der Erklärung einigten sich die Staats-und Regierungschefs
darauf, »eine den Menschen in den Mittelpunkt stellende,
integrative und entwicklungsorientierte Informationsgesellschaft
aufzubauen, in der ein jeder Informationen und Wissen schaffen,
abrufen, nutzen und teilen kann.« Die globale Informationsgesellschaft
muss sich demnach »auf die Ziele und Grundsätze
der Charta der Vereinten Nationen« stützen und
kann nur »unter voller Achtung und Einhaltung der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte« aufgebaut werden.
Die Grundsatzerklärung legt insgesamt elf Grundsätze
fest. Bemerkenswerterweise stellt die Erklärung das erst
im Rahmen des WSIS entwickelte Konzept des ›Multistakeholderismus‹,
also das enge und gleichberechtigte Zusammenwirken von Regierungen,
Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft, an dieSpitze. Diesem
Konzept liegt die im WSIS-Prozess gewonnene Einsicht zugrunde,
dass die Komplexität und Dynamik des Informationszeitalters
eine Herausforderung darstellen, die die Möglichkeiten
der traditionellen zwischenstaatlichen Politik übersteigen.
Die notwendigen Milliarden an Investitionen in Infrastruktur,
Hard- und Softwareentwicklung und IT-Anwendungen sind, ebenso
wie die Ausbildung von Millionen von Menschen, ohne ein deutliches
Engagement des Privatsektors und der Zivilgesellschaft nicht
zu erreichen. Die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass
die im WSIS-Prozess als ›Stakeholder‹ bezeichneten
drei Gruppen gleichberechtigt einbezogen werden müssen,
und zwar in ihren spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten.
Eine Ausgrenzung einzelner Gruppen aus diesem Prozess wäre
nicht nur kontraproduktiv, sondern würde auch zu unnötigen
Konflikten führen.
Zu den weiteren Grundsätzen der Erklärung gehören:
a. Informations- und Kommunikationsinfrastruktur schaffen;
b. Zugang zu Informationen und Wissen ermöglichen,
c. Kapazitäten aufbauen;
d. Vertrauen und Sicherheit beim Einsatz von Informations-
und Kommunikationstechnologien schaffen.
Weitere wesentliche Grundsätze sind: ein förderliches
Umfeld auf allen Ebenen zu schaffen, IT-Anwendungen zu entwickeln
und auszuweiten, die kulturelle Vielfalt zu fördern und
zu achten, der ethischen Dimension der Informationsgesellschaft
Rechnung zu tragen sowie die internationale und regionale
Zusammenarbeit zu fördern.
Die Grundsätze enthalten für eine Vielzahl von Problemen
teilweise detaillierte Vereinbarungen, die zukünftig
für die Entwicklung konkreter Maßnahmen oder der
Aushandlung internationaler Verträge als Richtlinie gelten
können. So heißt es mit Blick auf die Entwicklung
von Kommunikationsinfrastrukturen in Grundsatz 2, es gelte
»Politiken auszuarbeiten, die ein förderliches
Umfeld für Stabilität, Berechenbarkeit und fairen
Wettbewerb auf allen Ebenen schaffen und diese Politiken so
umzusetzen, dass nicht nur mehr Privatinvestitionen für
den Aufbau von IT-Infrastrukturen mobilisiert werden, sondern
auch die Verpflichtung zur Versorgung der Allgemeinheit in
den Gebieten erfüllt werden kann, in denen die traditionellen
Marktmechanismen nicht funktionieren.«
Mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität des Internets
postuliert Grundsatz 5, »die Stärkung des Vertrauensrahmens,
einschließlich Informations- und Netzsicherheit, Authentifizierung,
Persönlichkeits- und Verbraucherschutz« sei eine
»Voraussetzung für die Entwicklung der Informationsgesellschaft«.
Es gelte eine »globale Kultur der Cybersicherheit«
zu entwickeln,
die sowohl den neuen Sicherheitsstandards im Kampf gegen den
Terrorismus als auch den hohen Normen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes
gerecht wird und dabei nicht die Möglichkeiten für
den globalen elektronischen Handel unterminiert.
In Grundsatz 6 wird in Bezug auf das umstrittene Thema des
Herunterladens von Musik, Filmen, Software und Spielen festgehalten,
dass der freie Zugang zu Wissen und der Schutz des geistigen
Eigentums gleichermaßen von wesentlicher Bedeutung für
die Förderung von Kreativität und Innovation sind.
In der Erklärung sprechen sich die Staatenvertreter dafür
aus, ein stärkeres öffentliches Bewusstsein dafür
zu schaffen, »welche Möglichkeiten verschiedene
Softwaremodelle bieten, darunter proprietäre, quelloffene
und freie Software, um den Wettbewerb zu verstärken,
den Zugang für Nutzer und die Vielfalt der Auswahl zu
erweitern und alle Nutzer in die Lage zu versetzen, Lösungen
zu entwickeln, die ihren
Anforderungen am besten gerecht werden.«
Im Grundsatz 8 wird die kulturelle Vielfalt als ein gemeinsames
Erbe der Menschheit bezeichnet. Die Informationsgesellschaft
müsse daher auf der Achtung der kulturellen Identität,
der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, der Traditionen
und Religionen gründen und diese Achtung fördern
sowie den Dialog zwischen Kulturen und Zivilisationen unterstützen.
Im Grundsatz 9 werden die Presse- und Informationsfreiheit,
die Unabhängigkeit, der Pluralismus und die Vielfalt
der Medien als Eckpunkte einer Informationsgesellschaft bezeichnet.
Grundsatz 10 schließlich fordert, der Informationsgesellschaft
eine ethische Dimension zu geben, die die Gerechtigkeit sowie
die Würde und den Wert des Menschen fördern
.
Eingebettet in diese Erklärung ist der auf das Jahr 2015
zielende WSIS-Aktionsplan, der in 29 Absätzen für
nahezu alle Bereiche des Lebens – Regierung, Wirtschaft,
Weiterbildung, Gesundheit, Arbeit, Umwelt, Landwirtschaft,
Wissenschaft – konkrete Maßnahmen auf globaler,
regionaler, nationaler und lokaler Ebene enthält, mit
der die Informationsgesellschaft mit Leben erfüllt werden
soll. Im Mittelpunkt steht dabei die Agenda für digitale
Solidarität, mit Hilfe derer die digitale Kluft von heute
in digitale Möglichkeiten von morgen verwandelt werden
soll, um zu gewährleisten, dass jede/r von der globalen
Informationsgesellschaft profitieren kann.
Nicht einigen konnte man sich im Dezember 2003, wie die ›Agenda
für digitale Solidarität‹ zu finanzieren sei
und wie die Kernressourcen des Internets – die entscheidende
Infrastruktur für die globale Informationsgesellschaft
– zukünftig verwaltet werden sollen. Für beide
Problembereiche wurde UN-Generalsekretär Kofi Annan gebeten,
Arbeitsgruppen zu bilden, die dem Tunis-Gipfel Empfehlungen
vorlegen sollten. Offen war in Genf auch geblieben, wie das
Follow-up bis zum Jahr 2015 und die Umsetzung der Beschlüsse
organisiert werden sollen.
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Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte
Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und
ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.
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