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Wolfgang Kleinwaechter Datume: Thursday, 07. September 2006
Von: Wolfgang Kleinwächter <wolfgang.kleinwaechter AT medienkomm.uni-halle.de>
An: wolfgang@imv.aau.dk
URL: http://imv.au.dk/~wolfgang/

Globalisierung und Cyberspace - Teil drei von sechs

Phase 1: Genf 2003

Die im Dezember 2003 in Genf verabschiedete Grundsatzerklärung wurde vom damaligen Präsidenten der gastgebenden Schweiz, Pascal Couchepin, als »Verfassung des Informationszeitalters« bezeichnet. In der Tat stellt die Erklärung bis zu einem gewissen Grad den globalen politisch-rechtlichen Rahmen für die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts dar. Das betrifft vor allem das einvernehmliche Grundverständnis über den Charakter einer Informationsgesellschaft. In Absatz 1 der Erklärung einigten sich die Staats-und Regierungschefs darauf, »eine den Menschen in den Mittelpunkt stellende, integrative und entwicklungsorientierte Informationsgesellschaft aufzubauen, in der ein jeder Informationen und Wissen schaffen, abrufen, nutzen und teilen kann.« Die globale Informationsgesellschaft muss sich demnach »auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen« stützen und kann nur »unter voller Achtung und Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« aufgebaut werden. Die Grundsatzerklärung legt insgesamt elf Grundsätze fest. Bemerkenswerterweise stellt die Erklärung das erst im Rahmen des WSIS entwickelte Konzept des ›Multistakeholderismus‹, also das enge und gleichberechtigte Zusammenwirken von Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft, an dieSpitze. Diesem Konzept liegt die im WSIS-Prozess gewonnene Einsicht zugrunde, dass die Komplexität und Dynamik des Informationszeitalters eine Herausforderung darstellen, die die Möglichkeiten der traditionellen zwischenstaatlichen Politik übersteigen. Die notwendigen Milliarden an Investitionen in Infrastruktur, Hard- und Softwareentwicklung und IT-Anwendungen sind, ebenso wie die Ausbildung von Millionen von Menschen, ohne ein deutliches Engagement des Privatsektors und der Zivilgesellschaft nicht zu erreichen. Die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass die im WSIS-Prozess als ›Stakeholder‹ bezeichneten drei Gruppen gleichberechtigt einbezogen werden müssen, und zwar in ihren spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten. Eine Ausgrenzung einzelner Gruppen aus diesem Prozess wäre nicht nur kontraproduktiv, sondern würde auch zu unnötigen Konflikten führen.

Zu den weiteren Grundsätzen der Erklärung gehören:

a. Informations- und Kommunikationsinfrastruktur schaffen;
b. Zugang zu Informationen und Wissen ermöglichen,
c. Kapazitäten aufbauen;
d. Vertrauen und Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien schaffen.

Weitere wesentliche Grundsätze sind: ein förderliches Umfeld auf allen Ebenen zu schaffen, IT-Anwendungen zu entwickeln und auszuweiten, die kulturelle Vielfalt zu fördern und zu achten, der ethischen Dimension der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen sowie die internationale und regionale Zusammenarbeit zu fördern.

Die Grundsätze enthalten für eine Vielzahl von Problemen teilweise detaillierte Vereinbarungen, die zukünftig für die Entwicklung konkreter Maßnahmen oder der Aushandlung internationaler Verträge als Richtlinie gelten können. So heißt es mit Blick auf die Entwicklung von Kommunikationsinfrastrukturen in Grundsatz 2, es gelte »Politiken auszuarbeiten, die ein förderliches Umfeld für Stabilität, Berechenbarkeit und fairen Wettbewerb auf allen Ebenen schaffen und diese Politiken so umzusetzen, dass nicht nur mehr Privatinvestitionen für den Aufbau von IT-Infrastrukturen mobilisiert werden, sondern auch die Verpflichtung zur Versorgung der Allgemeinheit in den Gebieten erfüllt werden kann, in denen die traditionellen Marktmechanismen nicht funktionieren.«

Mit Blick auf die Sicherheit und Stabilität des Internets postuliert Grundsatz 5, »die Stärkung des Vertrauensrahmens, einschließlich Informations- und Netzsicherheit, Authentifizierung, Persönlichkeits- und Verbraucherschutz« sei eine »Voraussetzung für die Entwicklung der Informationsgesellschaft«. Es gelte eine »globale Kultur der Cybersicherheit« zu entwickeln,
die sowohl den neuen Sicherheitsstandards im Kampf gegen den Terrorismus als auch den hohen Normen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes gerecht wird und dabei nicht die Möglichkeiten für den globalen elektronischen Handel unterminiert.

In Grundsatz 6 wird in Bezug auf das umstrittene Thema des Herunterladens von Musik, Filmen, Software und Spielen festgehalten, dass der freie Zugang zu Wissen und der Schutz des geistigen Eigentums gleichermaßen von wesentlicher Bedeutung für die Förderung von Kreativität und Innovation sind. In der Erklärung sprechen sich die Staatenvertreter dafür
aus, ein stärkeres öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, »welche Möglichkeiten verschiedene Softwaremodelle bieten, darunter proprietäre, quelloffene und freie Software, um den Wettbewerb zu verstärken, den Zugang für Nutzer und die Vielfalt der Auswahl zu erweitern und alle Nutzer in die Lage zu versetzen, Lösungen zu entwickeln, die ihren
Anforderungen am besten gerecht werden.«

Im Grundsatz 8 wird die kulturelle Vielfalt als ein gemeinsames Erbe der Menschheit bezeichnet. Die Informationsgesellschaft müsse daher auf der Achtung der kulturellen Identität, der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, der Traditionen und Religionen gründen und diese Achtung fördern sowie den Dialog zwischen Kulturen und Zivilisationen unterstützen. Im Grundsatz 9 werden die Presse- und Informationsfreiheit, die Unabhängigkeit, der Pluralismus und die Vielfalt der Medien als Eckpunkte einer Informationsgesellschaft bezeichnet. Grundsatz 10 schließlich fordert, der Informationsgesellschaft eine ethische Dimension zu geben, die die Gerechtigkeit sowie die Würde und den Wert des Menschen fördern
.
Eingebettet in diese Erklärung ist der auf das Jahr 2015 zielende WSIS-Aktionsplan, der in 29 Absätzen für nahezu alle Bereiche des Lebens – Regierung, Wirtschaft, Weiterbildung, Gesundheit, Arbeit, Umwelt, Landwirtschaft, Wissenschaft – konkrete Maßnahmen auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene enthält, mit der die Informationsgesellschaft mit Leben erfüllt werden soll. Im Mittelpunkt steht dabei die Agenda für digitale Solidarität, mit Hilfe derer die digitale Kluft von heute in digitale Möglichkeiten von morgen verwandelt werden soll, um zu gewährleisten, dass jede/r von der globalen Informationsgesellschaft profitieren kann.

Nicht einigen konnte man sich im Dezember 2003, wie die ›Agenda für digitale Solidarität‹ zu finanzieren sei und wie die Kernressourcen des Internets – die entscheidende Infrastruktur für die globale Informationsgesellschaft – zukünftig verwaltet werden sollen. Für beide Problembereiche wurde UN-Generalsekretär Kofi Annan gebeten, Arbeitsgruppen zu bilden, die dem Tunis-Gipfel Empfehlungen vorlegen sollten. Offen war in Genf auch geblieben, wie das Follow-up bis zum Jahr 2015 und die Umsetzung der Beschlüsse organisiert werden sollen.

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Erschienen bei gipfelthemen.de am 31.08.2006

Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

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