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Wolfgang Kleinwaechter Datume: Wednesday, 20. September 2006
Von: Wolfgang Kleinwächter <wolfgang.kleinwaechter AT medienkomm.uni-halle.de>
An: wolfgang@imv.aau.dk
URL: http://imv.au.dk/~wolfgang/

Globalisierung und Cyberspace - Teil fünf von sechs

Internetverwaltung

Das strittigste Thema in Tunis war das Thema Internetverwaltung (Internet Governance). Im Dezember 2003 in Genf sind sich zwei Lager gegenüber gestanden: Die amerikanische Regierung war davon ausgegangen, dass die Kernressourcen des Internets – Root Server, IP Adressen, Domain-Namen – primär von den unmittelbar Betroffenen und Beteiligten, also vorrangig vom Privatsektor, verwaltet werden sollten. Die 1998 von der amerikanischen Regierung gegründete Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hätte ein hierfür ausreichendes Mandat und angesichts eines funktionierenden In-ternets bestehe kein Anlass, an diesem System etwas zu ändern. Demgegenüber hatte sich in Genf insbesondere die Regierung der Volksrepublik China, unterstützt von der Mehrheit der Entwicklungsländer und der Gruppe der 20 (G-20), dafür stark gemacht, das Management des Internets einer UN-Sonderorganisation, beispielsweise der ITU, zu unterstellen. Die Differenzen schienen unüberbrückbar. So wurde der UN-Generalsekretär gebeten, eine Arbeitsgruppe Internetverwaltung (Working Group on Internet Governance – WGIG) einzurichten. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller drei Interessengruppen – Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft –, sollte eine Definition für ›Internet
Governance‹ erarbeiten, jene Internetthemen identifizieren, die eine politische Komponente haben sowie die entsprechenden Rolle und Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Interessengruppen festlegen.

Die aus 40 Expertinnen und Experten bestehende WGIG, unter der Leitung von Nitin Desai, dem Sonderberater des Generalsekretärs für den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft, legte im Juli 2005 ihren Abschlussbericht mit 34 Empfehlungen vor. Auf der Grundlage dieses Berichts konnten sich die Regierungen schließlich auf einen Kompromiss einigen. Doch zuvor hatte sich der Konflikt um dieses Thema nach der Vorlage des WGIG-Berichts beim letzten Vorbereitungstreffen für den Tunis-Gipfel (PrepCom3) im September 2005 in Genf noch einmal zugespitzt. Dort hatte die Europäische Union einen formellen Vorschlag für ein ›neues Kooperationsmodell‹ zur Verwaltung der Kernressourcen des Internets unterbreitet. Nach diesem Modell sollten die Regierungen, wenn es um grundsätzliche Fragen geht, die Oberaufsicht über das Internet übernehmen, während die tägliche Verwaltung, wie bisher, in den Händen des Privatsektors, das heißt bei ICANN, verbleiben sollte.

Die Idee, eine Art ›Internet-Regierungsrat‹ zu schaffen, stieß bei der amerikanischen Regierung auf strikte Ablehnung. Botschafter David Gross, Koordinator für internationale Informations- und Kommunikationspolitik im amerikanischen Außenministerium, warf der EU vor, ihre bisherige Position der Unterstützung des Privatsektors aufgegeben zu haben und den Ambitionen von Regierungen, die das Internet einschränken wollen, Vorschub zu leisten. Die Entwicklungsländer, angeführt von der G-20, mit Brasilien, Ghana, Iran und Saudi-Arabien als Sprecher, setzten sich gleichfalls für eine Änderung des Status quo und die Schaffung eines ›Zwischenstaatlichen Internetrats‹ unter dem Dach der UN ein. China, das beim ersten Gipfel in Genf noch gefordert hatte, der ITU die von ICANN wahrgenommenen Aufgaben zu übertragen, hielt sich diesbezüglich in Tunis überraschenderweise zurück. Es sprach sich für eine ›Internet-Evolution‹ anstelle einer ›Internet-Revolution‹ aus und drängte vorrangig auf die volle Anerkennung der nationalen Souveränität über die jeweiligen Länder- Domains (Country Code Top-Level Domains –ccTLDs), in deren ›innere Angelegenheiten‹ sich andere Länder nicht einmischen dürften.

Die EU ihrerseits verteidigte ihren Vorstoß mit dem Argument, dass ihr ›neues Kooperationsmodell‹ auf den existierenden Mechanismen aufbaue. Diese Mechanismen seien entwickelt worden, als das Internet eine Million Nutzer hatte. Ein Internet mit einer Milliarde Nutzern aber erfordere angepasste Mechanismen und eine größere Rolle der Regierungen, die letztlich die Verantwortung für die Stabilität und Sicherheit des Internets trügen. ICANN sei für die technischen Belange und die täglichen Operationen zuständig, könne aber die politische Verantwortung über die neuen Arbeitsfelder – von Spam über Computerkriminalität bis zu elektronischem Handel – nicht übernehmen.

Der Konflikt zwischen der EU und den USA eskalierte. Im amerikanischen Kongress kündigte Senator Norm Coleman konkrete Maßnahmen an für den Fall, dass das Internet den UN unterstellt würde. Der amerikanische Präsident George W. Bush sprach das Thema gegenüber dem Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso bei einem Treffen im Weißen Haus Mitte Oktober 2005 an. Und am Vorabend des Tunis-Gipfels machte Außenministerin Condoleezza Rice in einem Brief an ihren britischen Kollegen Jack Straw in seiner Eigenschaft als EU-Ratspräsident deutlich, welch hohe Priorität ihre Regierung diesem Thema beimesse. Eine Veränderung des Status quo, insbesondere eine stärkere Einmischung von Regierungen in die Verwaltung des Internets, würde unkalkulierbare Risiken für die Sicherheit, Stabilität und Freiheit des Internets sowie für dessen weitere innovative Entwicklung heraufbeschwören, so Rice.

Zu guter Letzt wurde in der Nacht vor der Eröffnung des Tunis-Gipfels doch noch ein Kompromiss gefunden, den alle Seiten mittragen konnten. Drehund Angelpunkt des Kompromisses ist, dass das gegenwärtige System der Internetverwaltung so beibehalten werden soll, wie es in den letzten Jahren funktioniert hat. Gleichzeitig soll es einbettet werden, erstens in ein Rahmenwerk von allgemeinen Grundsätzen und zweitens in einen Diskussionsprozess, an dessen Ende durchaus auch ein neues, erweitertes Kooperationsmodell stehen kann.

Demnach soll UN-Generalsekretär Kofi Annan ein Internet Governance Forum (IGF) gründen und einen Prozess einleiten, der auf eine verbesserte Kooperation zwischen den relevanten Organisationen zielt. Das Forum soll in erster Linie eine für alle Interessengruppen offene Diskussionsplattform sein, das jedoch über keine Entscheidungskompetenz verfügt.
Am 16. und 17. Februar 2006 haben in Genf informelle Beratungen stattgefunden, bei denen unter anderem über die Modalitäten und das konkrete Mandat des IGF, einschließlich der Schaffung eines Sekretariats und dessen Sitzes, diskutiert wurde. Am 2. März 2006 teilte das Büro des UN-Generalsekretärs mit, dass Kofi Annan seinen Internet-Berater Nitin Desai beauftragt hat, den Prozess zur Vorbereitung des ersten IGF, das vom 30. Oktober bis 2. November 2006 in Athen stattfindenwird, zu leiten. In Genf wurde dazu ein eigenständiges IGF-Sekretariat errichtet.

Der Prozess der verbesserten Kooperation wurde eingebettet in ein Rahmenwerk von Grundsätzen. Einer dieser Grundsätze ist, dass alle Staaten gleichberechtigt an allen Entscheidungen zu Fragen, die durch das Internet aufgeworfen werden und die staatliche Politik oder allgemeine Interessen berühren, beteiligt werden müssen. Anerkannt wurde, dass sich Regierungen nicht in die Alltagsarbeit (day-to-dayoperation) der Verwaltung des Internets einmischen sollen. Zu den vereinbarten Grundsätzen für die Internetverwaltung gehören weiterhin: Souveränität über die jeweiligen Länder-Domains, gleichberechtigter Zugang zu IP Adressen, Offenheit, Transparenz, Demokratie, Multistakeholderismus und die Achtung der Menschenrechte.

Dieser Kompromiss wurde von der amerikanischen Regierung als Sieg gewertet, da er bis auf weiteres am bestehenden System nichts ändert. Doch auch die EU fühlte sich als Siegerin. Sie geht davon aus, dass die jetzt eingeleiteten Prozesse schrittweise zu einem ›neuen Kooperationsmodell‹ führen werden. China war insbesondere mit dem Absatz zu den Länder-Domains zufrieden, der die Hoheitsrechte der Regierung über den ›.cn‹-Namensraum15 bekräftigt. Die G-20 konnte sich ebenfalls über den Kompromiss freuen, der den Entwicklungsländern künftig bei der Internetverwaltung einen gleichberechtigten Status garantiert.

Positiv aufgenommen wurde der Kompromiss auch von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Unternehmensvertreter begrüßten insbesondere, dass kein zwischenstaatlicher Internetrat geschaffen und die führende Rolle des Privatsektors bekräftigt wurde. Die Zivilgesellschaft stellte als positiv heraus, dass bei den vereinbarten Grundsätzen die Menschenrechte, und hier insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und Schutz der Privatsphäre, vollends anerkannt wurden. Ein Erfolg sei zudem, dass die Vertreter der NGOs nach dem Prinzip des Multistakeholderismus künftig vollumfänglich und gleichberechtigt an der Ausarbeitung von Maßnahmen, der Entscheidungsfindung und dem Management beteiligt sein werden.

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Erschienen bei gipfelthemen.de am 14.09.2006

Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

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