Globalisierung und Cyberspace - Teil fünf
von sechs
Internetverwaltung
Das strittigste Thema in Tunis war das Thema Internetverwaltung
(Internet Governance). Im Dezember 2003 in Genf sind sich
zwei Lager gegenüber gestanden: Die amerikanische Regierung
war davon ausgegangen, dass die Kernressourcen des Internets
– Root Server, IP Adressen, Domain-Namen – primär
von den unmittelbar Betroffenen und Beteiligten, also vorrangig
vom Privatsektor, verwaltet werden sollten. Die 1998 von der
amerikanischen Regierung gegründete Internet Corporation
for Assigned Names and Numbers (ICANN) hätte ein hierfür
ausreichendes Mandat und angesichts eines funktionierenden
In-ternets bestehe kein Anlass, an diesem System etwas zu
ändern. Demgegenüber hatte sich in Genf insbesondere
die Regierung der Volksrepublik China, unterstützt von
der Mehrheit der Entwicklungsländer und der Gruppe der
20 (G-20), dafür stark gemacht, das Management des Internets
einer UN-Sonderorganisation, beispielsweise der ITU, zu unterstellen.
Die Differenzen schienen unüberbrückbar. So wurde
der UN-Generalsekretär gebeten, eine Arbeitsgruppe Internetverwaltung
(Working Group on Internet Governance – WGIG) einzurichten.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller drei Interessengruppen
– Regierungen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft
–, sollte eine Definition für ›Internet
Governance‹ erarbeiten, jene Internetthemen identifizieren,
die eine politische Komponente haben sowie die entsprechenden
Rolle und Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Interessengruppen
festlegen.
Die aus 40 Expertinnen und Experten bestehende WGIG, unter
der Leitung von Nitin Desai, dem Sonderberater des Generalsekretärs
für den Weltgipfel über die Informationsgesellschaft,
legte im Juli 2005 ihren Abschlussbericht mit 34 Empfehlungen
vor. Auf der Grundlage dieses Berichts konnten sich die Regierungen
schließlich auf einen Kompromiss einigen. Doch zuvor
hatte sich der Konflikt um dieses Thema nach der Vorlage des
WGIG-Berichts beim letzten Vorbereitungstreffen für den
Tunis-Gipfel (PrepCom3) im September 2005 in Genf noch einmal
zugespitzt. Dort hatte die Europäische Union einen formellen
Vorschlag für ein ›neues Kooperationsmodell‹
zur Verwaltung der Kernressourcen des Internets unterbreitet.
Nach diesem Modell sollten die Regierungen, wenn es um grundsätzliche
Fragen geht, die Oberaufsicht über das Internet übernehmen,
während die tägliche Verwaltung, wie bisher, in
den Händen des Privatsektors, das heißt bei ICANN,
verbleiben sollte.
Die Idee, eine Art ›Internet-Regierungsrat‹ zu
schaffen, stieß bei der amerikanischen Regierung auf
strikte Ablehnung. Botschafter David Gross, Koordinator für
internationale Informations- und Kommunikationspolitik im
amerikanischen Außenministerium, warf der EU vor, ihre
bisherige Position der Unterstützung des Privatsektors
aufgegeben zu haben und den Ambitionen von Regierungen, die
das Internet einschränken wollen, Vorschub zu leisten.
Die Entwicklungsländer, angeführt von der G-20,
mit Brasilien, Ghana, Iran und Saudi-Arabien als Sprecher,
setzten sich gleichfalls für eine Änderung des Status
quo und die Schaffung eines ›Zwischenstaatlichen Internetrats‹
unter dem Dach der UN ein. China, das beim ersten Gipfel in
Genf noch gefordert hatte, der ITU die von ICANN wahrgenommenen
Aufgaben zu übertragen, hielt sich diesbezüglich
in Tunis überraschenderweise zurück. Es sprach sich
für eine ›Internet-Evolution‹ anstelle einer
›Internet-Revolution‹ aus und drängte vorrangig
auf die volle Anerkennung der nationalen Souveränität
über die jeweiligen Länder- Domains (Country Code
Top-Level Domains –ccTLDs), in deren ›innere Angelegenheiten‹
sich andere Länder nicht einmischen dürften.
Die EU ihrerseits verteidigte ihren Vorstoß mit dem
Argument, dass ihr ›neues Kooperationsmodell‹
auf den existierenden Mechanismen aufbaue. Diese Mechanismen
seien entwickelt worden, als das Internet eine Million Nutzer
hatte. Ein Internet mit einer Milliarde Nutzern aber erfordere
angepasste Mechanismen und eine größere Rolle der
Regierungen, die letztlich die Verantwortung für die
Stabilität und Sicherheit des Internets trügen.
ICANN sei für die technischen Belange und die täglichen
Operationen zuständig, könne aber die politische
Verantwortung über die neuen Arbeitsfelder – von
Spam über Computerkriminalität bis zu elektronischem
Handel – nicht übernehmen.
Der Konflikt zwischen der EU und den USA eskalierte. Im amerikanischen
Kongress kündigte Senator Norm Coleman konkrete Maßnahmen
an für den Fall, dass das Internet den UN unterstellt
würde. Der amerikanische Präsident George W. Bush
sprach das Thema gegenüber dem Präsidenten der Europäischen
Kommission José Manuel Barroso bei einem Treffen im
Weißen Haus Mitte Oktober 2005 an. Und am Vorabend des
Tunis-Gipfels machte Außenministerin Condoleezza Rice
in einem Brief an ihren britischen Kollegen Jack Straw in
seiner Eigenschaft als EU-Ratspräsident deutlich, welch
hohe Priorität ihre Regierung diesem Thema beimesse.
Eine Veränderung des Status quo, insbesondere eine stärkere
Einmischung von Regierungen in die Verwaltung des Internets,
würde unkalkulierbare Risiken für die Sicherheit,
Stabilität und Freiheit des Internets sowie für
dessen weitere innovative Entwicklung heraufbeschwören,
so Rice.
Zu guter Letzt wurde in der Nacht vor der Eröffnung des
Tunis-Gipfels doch noch ein Kompromiss gefunden, den alle
Seiten mittragen konnten. Drehund Angelpunkt des Kompromisses
ist, dass das gegenwärtige System der Internetverwaltung
so beibehalten werden soll, wie es in den letzten Jahren funktioniert
hat. Gleichzeitig soll es einbettet werden, erstens in ein
Rahmenwerk von allgemeinen Grundsätzen und zweitens in
einen Diskussionsprozess, an dessen Ende durchaus auch ein
neues, erweitertes Kooperationsmodell stehen kann.
Demnach soll UN-Generalsekretär Kofi Annan ein Internet
Governance Forum (IGF) gründen und einen Prozess einleiten,
der auf eine verbesserte Kooperation zwischen den relevanten
Organisationen zielt. Das Forum soll in erster Linie eine
für alle Interessengruppen offene Diskussionsplattform
sein, das jedoch über keine Entscheidungskompetenz verfügt.
Am 16. und 17. Februar 2006 haben in Genf informelle Beratungen
stattgefunden, bei denen unter anderem über die Modalitäten
und das konkrete Mandat des IGF, einschließlich der
Schaffung eines Sekretariats und dessen Sitzes, diskutiert
wurde. Am 2. März 2006 teilte das Büro des UN-Generalsekretärs
mit, dass Kofi Annan seinen Internet-Berater Nitin Desai beauftragt
hat, den Prozess zur Vorbereitung des ersten IGF, das vom
30. Oktober bis 2. November 2006 in Athen stattfindenwird,
zu leiten. In Genf wurde dazu ein eigenständiges IGF-Sekretariat
errichtet.
Der Prozess der verbesserten Kooperation wurde eingebettet
in ein Rahmenwerk von Grundsätzen. Einer dieser Grundsätze
ist, dass alle Staaten gleichberechtigt an allen Entscheidungen
zu Fragen, die durch das Internet aufgeworfen werden und die
staatliche Politik oder allgemeine Interessen berühren,
beteiligt werden müssen. Anerkannt wurde, dass sich Regierungen
nicht in die Alltagsarbeit (day-to-dayoperation) der Verwaltung
des Internets einmischen sollen. Zu den vereinbarten Grundsätzen
für die Internetverwaltung gehören weiterhin: Souveränität
über die jeweiligen Länder-Domains, gleichberechtigter
Zugang zu IP Adressen, Offenheit, Transparenz, Demokratie,
Multistakeholderismus und die Achtung der Menschenrechte.
Dieser Kompromiss wurde von der amerikanischen Regierung als
Sieg gewertet, da er bis auf weiteres am bestehenden System
nichts ändert. Doch auch die EU fühlte sich als
Siegerin. Sie geht davon aus, dass die jetzt eingeleiteten
Prozesse schrittweise zu einem ›neuen Kooperationsmodell‹
führen werden. China war insbesondere mit dem Absatz
zu den Länder-Domains zufrieden, der die Hoheitsrechte
der Regierung über den ›.cn‹-Namensraum15
bekräftigt. Die G-20 konnte sich ebenfalls über
den Kompromiss freuen, der den Entwicklungsländern künftig
bei der Internetverwaltung einen gleichberechtigten Status
garantiert.
Positiv aufgenommen wurde der Kompromiss auch von Privatwirtschaft
und Zivilgesellschaft. Die Unternehmensvertreter begrüßten
insbesondere, dass kein zwischenstaatlicher Internetrat geschaffen
und die führende Rolle des Privatsektors bekräftigt
wurde. Die Zivilgesellschaft stellte als positiv heraus, dass
bei den vereinbarten Grundsätzen die Menschenrechte,
und hier insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung
und Schutz der Privatsphäre, vollends anerkannt wurden.
Ein Erfolg sei zudem, dass die Vertreter der NGOs nach dem
Prinzip des Multistakeholderismus künftig vollumfänglich
und gleichberechtigt an der Ausarbeitung von Maßnahmen,
der Entscheidungsfindung und dem Management beteiligt sein
werden.
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Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte
Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und
ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.
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