Globalisierung und Cyberspace - Teil sechs
von sechs
Follow-up
In Bezug auf das Follow-up war man sich darin einig, einerseits
einen Mechanismus zu schaffen, der eine regelmäßige
Kontrolle der Beschlüsse bis zum Jahr 2015 gewährleistet,
andererseits aber nicht zu neuer Bürokratie führt.
Die Vielzahl der Einzelfragen sollten dort entschieden werden,
wo die jeweilige Kompetenz liegt. Bei Fragen rund um die kulturelle
Vielfalt solle die UNESCO zuständig sein, beim Thema
geistiges Eigentum die WIPO oder beim Thema E-Commerce die
Welthandelsorganisation. Der WSIS-Prozess sollte aber dazu
führen, dass die entsprechenden UNOrganisationen öfter
miteinander kommunizieren, ihre Aktivitäten besser koordinieren
und, wenn nötig, auch direkt kooperieren.
Schließlich einigte man sich darauf:
1. im Rahmen des bereits bestehenden Koordinierungsausschusses
der Vereinten Nationen einen ›Ausschuss für die
Informationsgesellschaft‹ zu gründen, dem alle
UN Sonderorganisationen angehören und der von den maßgeblichen
Organisationen – UNDP, ITU und UNESCO – geleitet
wird;
2. der unter dem Wirtschafts- und Sozialrat operierenden UN-Kommission
für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung
(Commission on Science and Technology for Development –
UNCSTD) ein erweitertes Mandat zu geben. Die Kommission soll
künftig in erster Linie für den jährlichen
Bericht an die UN-Generalversammlung über die Umsetzung
der WSIS-Beschlüsse von Genf und Tunis zuständig
sein.
Der Vorschlag, die im Jahr 2001 gegründete Arbeitsgruppe
Informations- und Kommunikationstechnologien (UN Information
and Communication Technology Task Force – UNICTTF),
deren Mandat im Dezember 2005 ausläuft, umzustrukturieren
und in eine ›Global Alliance for ICT and Development‹
umzuwandeln, war nicht direkt Gegenstand der WSIS Verhandlungen.
In der neuen ›Globalen Allianz‹ sollen Regierungen,
Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft gleichberechtigt vertreten
sein. Aufgabe der ›Globalen Allianz‹ wird insbesondere
sein, Wege zu suchen, wie Informations- und Kommunikationstechnologien
einen Beitrag zur Entwicklung leisten können und dabei
darauf zu achten, dass die MDGs mit den Zielen des WSIS-Prozesses
enger verwoben werden.
Der Vorschlag, im Jahr 2010 einen dritten Weltgipfel über
die Informationsgesellschaft abzuhalten, fand keine Mehrheit.
Doch im Jahr 2015 soll es eine WSIS-Nachfolgekonferenz geben,
die darüber zu befinden hat, ob eine Fortführung
des WSIS-Prozesses im Rahmen der Vereinten Nationen notwendig
und sinnvoll ist.
Ausblick
Das WSIS-Projekt ist ein in die Zukunft reichender Prozess.
Viele Folgen des Informationszeitalters sind heute noch nicht
absehbar. Aktuelle Auseinandersetzungen darüber, wie
im Cyberspace geistige Eigentumsrechte und grundlegende Menschenrechte
– Meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung
– gesichert werden können, lenken aber bereits
die Aufmerksamkeit auf neue globale Probleme, auf die das
gegenwärtige System der zwischenstaatlichen Beziehungen
nicht ausreichend vorbereitet ist. Je stärker das Internet
alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens durchdringt, desto
sichtbarer wird, dass man den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts
nicht allein mit den Mitteln und Methoden begegnen kann, die
im 19. und 20. Jahrhundert für die Probleme des Industriezeitalters
entwickelt wurden. Insofern wird insbesondere die weitere
Diskussion über die Zukunft der Internetverwaltung von
entscheidender Bedeutung sein. Denn die in diesem Prozess
gefundenen Lösungen – einschließlich des
bereits akzeptierten Grundsatzes des Multistakeholderismus
– werden einen Modellcharakter bekommen, die möglicherweise
auf die Bewältigung anderer globaler Probleme zurückwirken.
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Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Vereinte
Nationen. Zeitschrift für die Vereinten Nationen und
ihre Sonderorganisationen. 1-2/2006. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.
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