Medien, Ordnung und Innovation
(Rezension) Die Urheberrechtsnovelle ist noch nicht
beschlossen, aber Logik und Konsequenzen des Gesetzes werden
in Buchform schon diskutiert. Unter den Autoren des Sammelbands
sind u.a. Justizministerin Brigitte Zypries und Rechtsprofessor
Thomas Dreier.
Einen wirklich umfassenden Reader über „Medien,
Ordnung und Innovation“ haben die Herausgeber da vorgelegt.
Um Kabelnetze, Datenschutz, Frequenzregulierung, EU-Fernsehrichtlinie,
Glasfaserzugang, RFID,
Medienkonzentration und Fragen der Regulierungsstrukturen
geht es in dem gut 400seitigen Werk - unter anderem. Besonders
interessant sind - nicht nur angesichts der anstehenden Neuverhandlung
der Gesetzesnovelle
- die Beiträge zum Urheberrecht.
Brigitte
Zypries, Justizministerin des Bundes, erläutert in
ihrem Artikel die Hintergründe der Urheberrechts-Novelle
und die Position der Bundesregierung. Sie betont dabei, dass
die Privatkopie nicht ein Recht der Nutzer sei, sondern lediglich
eine pragmatische Lösung. Ein Verbot sei aber angesichts
der „heutigen digitalen Möglichkeiten und der bestehenden
sozialen Realität [...] erst recht nicht zu vermitteln.“
Somit müsse auch das heutige System der kollektiven Vergütung
aufrecht erhalten werden, auch wenn es teilweise durch Modelle
individueller Lizenzierung ad absurdum geführt werde.
Da nicht alle Werke individuell vergütet und über
einen technischen Maßnahmen geschützt würden
- der Gesetzgeber solle „zum jetzigen Zeitpunkt keinen
Zwang zum Einsatz von DRM-System auferlegen“ (!) -,
sei die Zeit für einen „Systemwandel im Sinne einer
Aufgabe der kollektiven Vergütung hin zu einem ausschließlichen
individuellen Lizenzierungssystem nicht reif.“
Einen äußerst kenntnisreichen und wegweisenden
Beitrag hat Thomas
Dreier verfasst. Zum Einstieg dekonstruiert der Rechtsprofessor
die ihm offenbar von den Herausgebern mitgegebene Frage „Beschützt
die Novellierung im Urheberrecht Innovationen?“ und
stellt sie vom Kopf auf die Füße. Es gehe im Urheberrecht
nicht primär um den Schutz bestehender Werke sondern
um Anreizmechanismen zur Förderung neuer Werke - oder:
Innovationen. Dass allein nur ein möglichst „hohes
Schutzniveau substantielle Investitionen in Kreativität
und Innovation [...] befördere - wie es die EU-Richtlinie
formuliert hat -, bestreitet Dreier. Tatsächlich müsse
das Gesetz gleichzeitig den Interessen der Allgemeinheit „in
Bezug auf Werkzugang und Werkgenuss“ gerecht werden
- nicht zuletzt, um Innovationen erst zu ermöglichen.
Es gehe also nicht um das „Beschützen von Innovationen“
sondern um die Frage: „Vermögen die Novellierungen
im Urheberrecht für gewünschte Innovationen zu sorgen
oder stehen sie diesen eher im Wege?“
Dreier argumentiert, dass zur Beantwortung dieser Frage eine
bislang kaum angewandte Differenzierung zwischen unterschiedlichen
Werkarten nötig sei. Für manche Urheber könnten
sich die durchgeführten und geplanten Anhebungen des
Schutzniveaus hilfreich erweisen, indem sie eine rigidere
Kontrolle über die Nutzung von Werken ermöglichten.
Für einen großen Bereich von Werken seien diese
Novellierungen aber durchaus kontraproduktiv. So liegen etwa
in der Wissenschaft oder der Musik die Anreize für das
Schaffen von Werken oft nicht in der direkten Verwertung des
Erzeugnisses sondern darin, Ansehen aufzubauen oder Aufmerksamkeit
zu erzeugen. In diesem Bereich bedarf es, so Dreier, „an
sich nicht des Ausschließlichkeitsrechts.“ Das
Interesse des Urhebers liegt hier nicht in der strikten Kontrolle
der Werknutzung, sondern gerade konträr in der möglichst
weiten Ausbreitung. Nach Dreier gehen die derzeitigen Novellierungen
viel zu stark allein von Werkarten aus, die eine auf eine
direkte Verwertung zielen. Und stehen so durchaus gewünschten
Innovationen im Wege.
Wolfgang
Coy befasst sich in seinem Artikel „Ideen und ihrer
Verwertung in globalen Gemeinschaften“ primär mit
der Schöpfung eben jener Werkarten, die keine direkten
Erlöse zielen sollen - am Beispiel von Wikipedia
Wissenschaft und Bildung. Er kommt zu dem Schluss, dass „Wissenschaft
und öffentliche Bildung zu den Verlierern der nationalen
und internationalen Aushandlungsprozesse“ gehören.
Die Fülle des Bandes lassen eine Würdigung jedes
Artikels nicht zu. Es sei hier noch hingewiesen auf die Beiträge
von Werner A. Meier und Josef Trappel zur Medienkonzentration,
von Wolfgang Kleinwächter zu Internet Governance und
den Auswirkungen des UN-Gipfels zur Informationsgesellschaft
und von Hansjürgen Garstka zu Datenschutz und RFID, die
jeweils gelungene Zusammenfassungen der Entwicklungen in aktuellen
Regulierungsfragen bieten.
Wer gerne Bücher von vorne bis hinten durchliest, sollte
„Medien, Ordnung und Innovation“ lieber beiseite
legen. Es ist, was es ist: ein Reader. Und tatsächlich
bietet es zu einem beeindruckend breit gefassten Themenfeld
der „Regulierung der Medien“ durchweg gelungene
Beiträge. Um also einen Überblick über aktuelle
Fragen der Medienordnung zu gewinnen, ist der Sammelband bestens
geeignet.
| Buch-Info |
| Klumpp,
Dieter, Herbert Kubicek, Alexander Roßnagel, Wolfgang
Schulz (Hrsg.) |
| Medien,
Ordnung und Innovation |
| Springer
2006 |
ISBN-10:
3 540 29157 1
ISBN-13: 978 3 540 29157 2 |
Erschienen
bei gipfelthemen.de
am 8.1.2007, Zuerst erschienen am 23.11.2006 bei politik-digital.de
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