Regieren für Jedermann
(Artikel) Jahrzehntelang war es für
jeden Petenten harte Knochenarbeit, Unterschriften für
seine Forderungen zu sammeln. Öffentliche Online-Petitionen
hingegen werden oft von Zehntausenden unterstützt, ohne
dass die Werbetrommel eigens gerührt werden muss. Ein
Bericht über den aktuellen Stand des Online-Mitregierens
und die Perspektiven für die Partizipation des Bürgers
im Zeitalter des Internets.
Das Petitionsrecht,
das heißt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen
Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, ist seit jeher
im Grundgesetz (Artikel 17) der Bundesrepublik Deutschland
verankert. Die tatsächlich wirksame Umsetzung dieses
Grundrechts wurde 1975 durch die ebenfalls grundgesetzlich
verankerte Einsetzung des Petitionsausschusses
des Bundestags gefördert.
In der Bundesrepublik Deutschland wird die
Staatsgewalt vom Volk nicht direkt ausgeübt, sondern
durch Wahlen den Abgeordneten als Repräsentanten übertragen.
Die so gewählten Parlamente (Bundestag, Landtage) sind
die einzigen Verfassungsorgane, die vom Volk direkt gewählt
werden und aus diesem Grunde eine besondere demokratische
Legitimation besitzen. Dennoch ist selbst der Petitionsausschuss
mehrheitlich der Meinung,
dass das repräsentative System des Grundgesetzes behutsam
um plebiszitäre Elemente erweitert werden sollte.
Jährlich gehen beim Petitionsausschuss
durchschnittlich 19.000 Petitionen ein, deren Bearbeitung
in den Tätigkeitsberichten
dargelegt ist. Hinzu kommen sowohl etwa 70.000 Massenpetitionen
(Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen,
deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, zum
Beispiel Postkartenaktionen) als auch circa 1000 Sammelpetitionen
(in Verbindung mit einer Unterschriftenliste eingereichte
Petitionen). Jährlich wenden sich demnach zwischen 200.000
und 400.000 Bürger im Rahmen von Petitionen an das Parlament.
Modellversuch Online-Petitionen
Ein weiterer Schritt in der Ausgestaltung
des Petitionsrechts wurde mit dem Start des Modellversuchs
„Online-Petitionen an den Deutschen Bundestag“
im September 2005 unternommen. Im Vergleich zur klassischen
Petition hat dieser Ansatz mit dem neuen Medium Internet den
Vorteil, dass Jedermann das Für und Wider zu einer solchen
öffentlichen Petition in einem Diskussionsforum auf der
Internetseite des Petitionsausschusses diskutieren, sich dem
Initiator einer öffentlichen Petition anschließen
kann und sogar mit einer virtuellen „Postkarte“
weitere Mitstreiter geworben werden können. Schon Anfang
Januar 2006 zeigt sich, dass diese Ergänzungen des Petitionswesens
gut angenommen werden. Etwa zehn Prozent der Neueingaben gehen
seitdem mit dem Web-Formular ein und in wachsender Anzahl
werden „öffentliche Petitionen“ im Internet
vorgestellt. Mehr als 500.000 Zeichner haben im Jahr 2005
Online-Petitionen unterstützt. Leichter als je zuvor
lässt sich auf komfortable Weise die politische Willensbildung
überregional vernetzt organisieren.
Die technische Umsetzung der Online-Petitionen
an den Deutschen Bundestag basiert auf einem System des Schottischen
Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Deshalb werden
die deutschen Online-Petitionen derzeit auch auf einem Server
der Universität von Edinburgh verwaltet, was häufig
für Irritationen bei potentiellen Mitunterzeichnern sorgt.
Ein weiteres Handicap des derzeitigen Angebots ist die eingeschränkte
Benutzerfreundlichkeit, die nur die Ansicht einzelner Petitionen,
aber keine vergleichende Übersicht oder Sortiermöglichkeiten
nach häufig unterstützten Petitionen zulässt.
Dieser Mangel wiegt jedoch Aufgrund der Verfügbarkeit
von Portalen zum Thema Petitionen von Zweitanbietern wie z.B.
DemokratieOnline.de
nicht so schwer, die ebendiese benutzerfreundlichen Funktionen
zur Verfügung stellen.
Was den Bürger bewegt ...
Nahezu ein Viertel der online gezeichneten
Petitionen sind in das Themengebiet Arbeitsrecht, Arbeitsvermittlung,
Arbeitslosenversicherung einzuordnen. Weitere beliebte Themengebiete
sind Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft (15 Prozent),
Rechtspflege (13 Prozent), Sozialversicherung, Kinderbeihilfen,
Arbeitsmedizin (zwölf Prozent), Staats- und Verfassungsrecht
sowie das Finanzwesen (je zehn Prozent). Die seit September
2005 eingegangenen 350 öffentlichen Petitionen fanden
bei mehr als 570.000 Mitzeichnern Unterstützung. Besonders
erwähnenswert ist dabei eine vom DGB eingereichte Petition,
die eine eindeutige Abgrenzung von Praktika zu Arbeitsverhältnissen
fordert. Alleine diese wurde von 60.064 Zeichnern mit unterstützt.
Aufgrund der Überschreitung der Marke von 50.000 Zeichnern
führt dies entsprechend den selbstgesetzten Regelungen
des Petitionsausschusses zu einer Anhörung des Petenten
in öffentlicher Ausschusssitzung.
Natürlich sind sich nicht nur Parteien
uneinig, sondern manchmal auch die Bürger – wenn
auch bei weitem nicht so häufig. Zu einigen Petitionen
wurde die Diskussion im Forum so hitzig, dass die Disskusionsplattform
zu diesem Thema geschlossen werden musste, wie beispielsweise
bei Petitionen zu den Themen Zwangsimpfung gegen die Vogelgrippe,
Geldzinsen an sich, Kostenübernahme wirksamer Naturheilverfahren
und Heilpraktikerhonorare, Sicherheitsverwahrung bei Sexualstraftaten
oder der Schweinehaltung.
Nur ein kleiner Teil, nämlich 32 Petitionen,
der seit September 2005 eingereichten Online-Petitionen sind
bereits durch den Bundestag beraten worden. In den meisten
Fällen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. Dies ist jedoch
nicht als Unaufgeschlossenheit des Parlaments zu werten, sondern
spiegelt eher die Tatsache wieder, dass von den Petenten zwar
durchaus wünschenswerte Forderungen gestellt werden,
aber keine neuen Ideen vorhanden sind, die eine Änderung
der bisher gültigen und von mehreren Perspektiven aus
durchdachten Regelungen rechtfertigen würde. Durchaus
erwähnenswert ist dabei auch, dass die Beschlüsse
stets sorgfältig und fundiert auf die Forderungen der
Petenten eingehen, selbst wenn diese nur von sehr wenigen
Zeichnern unterstützt wurden. Die Begründung der
Ablehnung der Forderung nach einer Kalenderreform
beispielsweise konstatiert durchaus, dass „wirtschaftliche
Gründe eine Änderung des bestehenden Kalenders nützlich
erscheinen lassen. Gleichwohl sieht der Petitionsausschuss
diese Vorteile als nicht so überwiegend an, dass die
mit dem Gregorianischen Kalender verbundenen Traditionen,
die im Gemeinschaftsleben fest verankert sind, dahinter zurück
stehen müssten.“
Fortsetzung folgt?
Im vergangenen Herbst hat das Parlament die
Firma Zebralog
beauftragt, den seit September 2005 laufenden Modellversuch
"Online-Petitionen an den Deutschen Bundestags"
in Form einer Technikfolgenabschätzung auszuwerten. Als
Ergebnis soll ein Anforderungskatalog
für die Fortsetzung des Angebots über 2007 hinaus
entstehen.
Die gute Resonanz auf das Angebot von Online-Petitionen
und die positive Haltung des Petitionsausschusses gegenüber
diesem neuen Ansatz lassen also darauf hoffen, dass auch über
diesen Herbst hinaus die Bürger die Möglichkeit
haben werden, sich mit Ihren Wünschen und Anregungen
öffentlich an das Parlament zu wenden.
Erschienen
bei gipfelthemen.de
am 08.03.2007
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