Der Korb der Pandora
(Kommentar) Die Rechte der Kreativen sind in Gefahr.
Der zweite Korb der geplanten Urheberrechtsnovelle beschäftigt
sich mit Nutzungsrechten, Privatkopien und Vergütungsregelen
für die Urheber. Ein Kommentar von Wolfgang Schimmel
von der Initiative Urheberrecht.
Seit 2001 gilt die EU-Richtlinie zur „Harmonisierung
bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
in der Informationsgesellschaft“. Die notwendigen Anpassungen
des deutschen Urheberrechts an diese Richtlinie, die die frühere
Justizministerin Däubler-Gmelin als „Korb 1“
auf den Weg brachte, sind seit 2003 in Kraft. Jetzt berät
der Bundestag einen urheberrechtlichen „Korb 2“,
mit dem die amtierende Justizministerin Brigitte Zypries (SPD)
den „Standort Deutschland“ fit für die „Informationsgesellschaft“
machen will.
Dazu gehört es nach Auffassung der Justizministerin,
wichtige Regelungen zum Schutz der Urheber zu beseitigen und
ihre Einkommensmöglichkeiten grob zu beschneiden. Gewinner
sollen die Verwerter – also etwa Verlage oder Sender
- und vor allem die Geräteindustrie sein.
Neue Technik? Pech gehabt!
Was passiert da? Derzeit dürfen Urheber laut Gesetz
ihre Werke nur für Verwertungsformen anbieten, die technisch
bekannt sind wie – heute! – etwa CDs, Internet,
Hörbücher. Rechte für „unbekannte Nutzungsarten“
dürfen sie nicht einräumen. Diese Schutznorm, die
leider für ausübende Künstler nicht gilt, macht
Sinn: Über Dinge und technische Entwicklungen, von denen
man– noch – keine Ahnung hat und haben kann, sollte
man keine Verträge abschließen. Die Konsequenz
passt allerdings einigen Verwerterunternehmen nicht: Für
das, was an neuen Nutzungsarten entstehen wird oder (z.B.
ab 1995 im Internet) bereits entstanden ist, liegen die Rechte
bei den Urhebern und müssen nachträglich erworben
– sprich: bezahlt – werden. Das soll sich laut
Gesetzentwurf zum „2. Korb“ gründlich ändern.
In Zukunft soll es erlaubt sein, Urhebern auch Rechte für
unbekannte Nutzungsarten „abzukaufen“; das wird
natürlich sofort in die Verträge übernommen
und so den Urhebern, die zumeist praktisch keinen Verhandlungsspielraum
haben, aufgedrückt. Es soll aber noch schlimmer kommen:
Die Rechte für früher unbekannte Nutzungsarten würden
nach dem Entwurf rückwirkend bis 1966 den Urhebern entzogen
und den Verwerterunternehmen, mit denen sie Verträge
über die bekannten Nutzungsarten abgeschlossen haben,
zugewiesen. Es ist zu befürchten, dass dies entschädigungslos
geschieht, weil absehbar weder das im Entwurf vorgesehene
Widerspruchsrecht greifen, noch der besondere Vergütungsanspruch
durchsetzbar sein wird.
Vergütung hat sich auskopiert
Auch die Einnahmen der Urheber und ausübenden Künstler
sollen gekappt werden: „Eine deutliche Begrenzung der
Vergütungsbeträge“ ist – auch wenn die
Justizministerin anderes behauptet – ausdrücklich
Ziel des Entwurfs. Es geht um die Vergütung für
Privatkopien, die mit dem Kaufpreis von Geräten (z.B.
Fotokopierer) oder Leermedien (z.B. DVD-Rohlinge) erhoben
wird. Die bisher in einer Anlage zum Gesetz festgeschriebenen
Vergütungen sollen künftig zwischen Geräteindustrie
und den Urhebern – vertreten durch ihre Verwertungsgesellschaften
– ausgehandelt werden. Eigentlich eine gute Idee, um
zu vermeiden, dass – wie geschehen – durch Untätigkeit
des Gesetzgebers die Vergütungen über mehr als zwanzig
Jahre hinweg vom Kaufkraftverlust entwertet werden. Allerdings
hat die Justizministerin etwas eigenwillige Vorstellungen
von einem „angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen
aller Beteiligten“. Die Urheberseite soll nämlich
nicht frei verhandeln dürfen und auf keinen Fall zu viel
bekommen: Höchstens fünf Prozent vom Gerätepreis
darf die Vergütung für alle mit dem Gerät (z.B.
DVD-Brenner, MP3-Player, Festplattenrekorder) hergestellten
Kopien urheberrechtlich geschützter Vorlagen (Filme,
Musik, Bilder, Texte) betragen. Höchstens! Für Geräte,
die auch für andere Zwecke eingesetzt werden können
(z.B. Drucker für die Ausgabe von Briefen), muss nach
den Vorstellungen der Ministerin die Vergütung noch niedriger
liegen.
Damit zwingt der Entwurf die Urheberseite, die Vergütungen
buchstäblich in den Keller zu verhandeln. Die Preise
für kopiertaugliche Geräte wie Scanner, Brenner,
PCs befinden sich seit Jahren im Sturzflug. Außerdem
werden einige Geräte (z.B. Kopierer, Drucker) ganz offenkundig
zu Schnäppchenpreisen angeboten, weil die Hersteller
erst mit den – bisher nicht vergütungspflichtigen
– Verbrauchsmaterialen (Toner, Tinte) Reibach machen,
indem sie dafür mitunter mehr verlangen als für
komplette Drucker.
Von einer Mindestvergütung für die Millionen kopierter
Werke und Produktionen findet sich nichts im Entwurf. Diese
Pläne der Bundesregierung schwächen das kreative
Potenzial in Deutschland rechtlich und wirtschaftlich.
Mittlerweile haben im Rechtsausschuss des Bundestags drei
Anhörungen zu diesem Entwurf stattgefunden. Die Fragen
der Abgeordneten an die Sachverständigen lassen hoffen,
dass das Parlament den Angriff auf die Rechte der Kreativen
mit der gebotenen Kritik betrachtet.
Erschienen
bei gipfelthemen.de
am 8.1.2007, Zuerst erschienen am 23.11.2006 bei politik-digital.de
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